Hygienekonzept
Es gelten die Bestimmungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist der Nachweis einer Impfung oder des Genesenen-Status erforderlich (2-G-Regel). Bitte halten Sie die Nachweise bei Ankunft bereit. Folgende Nachweise sind zulässig:
Geimpft oder Genesen: Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (vollständig geimpft, ab Tag 15) oder Genesenennachweises sind.
- Es gilt die FFP2-Maskenpflicht
- Bitte halten Sie sich an den Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter (auch in der Pause und im Freien, in Warteschlangen und auf Gängen) und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
- Besuchen Sie die Veranstaltungen nicht, wenn Sie sich krank fühlen oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.
Unsere Konzerte können
nur verantwortlich gesund besucht werden.
- Bei offensichtlichen Symptomen (Fieber, Schnupfen,
Husten oder ähnliches) besteht kein Zugang.
- Auch Personen, bei denen in den letzten 14 Tagen COVID-19 nachgewiesen wurde, können nicht teilnehmen.
- Dasselbe gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen mit Personen, die mit COVID-19 infiziert sind (nachgewiesen oder vermutet), in Kontakt standen.
- Es werden nur so viele Besucher zugelassen, dass für alle Anwesenden die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände gewahrt werden können.
- Die Räumlichkeiten werden im erforderlichen Umfang
belüftet.
Wir müssen strenge gesetzliche Bestimmungen
einhalten.
Dabei gelten die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzbestimmungen
(Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung / Rahmenhygienekonzept des
Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst).
Dieses Hygienekonzept gilt für alle im Veranstaltungsraum anwesenden Personen.
Wir bitten Sie um Verständnis für die in dieser Zeit erforderlichen Maßnahmen!