Hygienekonzept - Musikfreunde Penzberg

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Hygienekonzept
Es gelten die Bestimmungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist der Nachweis einer Impfung oder des Genesenen-Status erforderlich (2-G-Regel). Bitte halten Sie die Nachweise bei Ankunft bereit. Folgende Nachweise sind zulässig:
Geimpft oder Genesen: Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (vollständig geimpft, ab Tag 15) oder Genesenennachweises sind.
 
     
  • Es gilt die FFP2-Maskenpflicht
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  • Bitte halten Sie sich an den Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter (auch in der Pause und im Freien, in Warteschlangen und auf Gängen) und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
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  • Besuchen Sie die Veranstaltungen nicht, wenn Sie sich krank fühlen oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.
 

Unsere Konzerte können nur verantwortlich gesund besucht werden.
  • Bei offensichtlichen Symptomen (Fieber, Schnupfen, Husten oder ähnliches) besteht kein Zugang.
  • Auch Personen, bei denen in den letzten 14 Tagen COVID-19 nachgewiesen wurde, können nicht teilnehmen.
  • Dasselbe gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen mit Personen, die mit COVID-19 infiziert sind (nachgewiesen oder vermutet), in Kontakt standen.
  • Es werden nur so viele Besucher zugelassen, dass für alle Anwesenden die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände gewahrt werden können.
  • Die Räumlichkeiten werden im erforderlichen Umfang belüftet.

Wir müssen strenge gesetzliche Bestimmungen einhalten.
Dabei gelten die jeweils aktuell gültigen Infektionsschutzbestimmungen (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung / Rahmenhygienekonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst).

Dieses Hygienekonzept gilt für alle im Veranstaltungsraum anwesenden Personen.

Wir bitten Sie um Verständnis für die in dieser Zeit erforderlichen Maßnahmen!
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